Baumdienst
Bäume besitzen Erinnerungen und Geschichten. Verbessern das Klima, geben Schatten ab und Lebensraum für die Tierwelt. Für den Erhalt sind Baumpflege- und Baumkontrollmaßnahmen entscheidend.
Baumfällung
Das Fällen von Bäumen ist laut §39 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 1. Oktober eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres erlaubt.
Haben Bäume einen bestimmten Stammumfang überschritten, ist ein Antrag auf Fällgenehmigung erforderlich.
Gerne übernehmen wir auch die anschließende Entfernung des Baumstumpfs bzw. Wurzelwerkes.
Baumpflege
Ziel der Baumpflege sind Bäume vital und verkehrssicher lange erfüllen zu können. Schnittmaßnahmen in der Krone dienen insbesondere Jungbäumen der Entwicklung und dem Aufbau.
Hierzu gehören Totholzbeseitigungen, Kronenauslichtungen, Kroneneinkürzungen oder beseitigen von abgebrochene Astpartien durch z.B Sturmschäden.
Selbst auf engsten Raumbedingungen bewerkstelligen wir durch unser qualifiziertes Team, mittels Seilklettertechnik und Arbeitsbühnen jegliche Baumpflegemaßnahme.
Baumkontrolle
Jeder Grundstückseigentümer, sowohl öffentlich als auch privat, ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit der Bäume auf seinem Grundstück Sorge zu tragen.
Darum hat jeder Baumbesitzer regelmäßig zu prüfen, dass von seinen Bäumen keine Gefahren für Dritte ausgehen.
Das können zum Beispiel morsche Baumteile, überhängende oder abgestorbene Äste oder herabhängende Zweige sein.
Regelmäßige Baumkontrollen sind zwingend erforderlich.
Wir übernehmen für Sie die regelmäßigen Baumkontrollen und erstellen bei Bedarf Baumkontrollgutachten.
Wir sind „Zertifizierter Baumkontrolleur nach FLL“.
Beratung und Baumkontrolle
Sturmschadenbeseitigung
Baumwurzelrodung
Wurzelfräsung
Baumentsorgung